ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen regeln sämtliche zwischen der Gestüt Lünzen GbR, Pappelallee 1, 29640 Schneverdingen und dem jeweiligen Vertragspartner geschlossenen Vertragsverhältnisse und werden zum wesentlichen Bestandteil eines jeden geschlossenen Vertrages. Die AGB gelten sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Abweichungen von den Bedingungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Teilnahme an den Kursen, die Unterbringung und Bedeckung von aufgenommenen Stuten, das Training von Pferden sowie die übrigen auf www.gestuet-luenzen.de genannten Leistungen, auf die ausdrücklich Bezug genommen wird. Gleiches gilt für sonstige Werbeträger wie Flyer und soziale Netzwerke, über die der jeweilige o. g. Vertragsgegenstand angeboten wird. Die jeweiligen Angebote sind verbindliche Angebote zum Abschluss eines Vertrages über die jeweils angebotene Leistung. Die Gestüt Lünzen GbR behält sich jedoch Änderungen und Abweichungen vom Inhalt oder Ablauf der jeweiligen Leistungen aus sachlich berechtigten Gründen ausdrücklich vor. Soweit es sich nicht um notwendige kurzfristige Änderungen oder auch im Hinblick auf Veranstaltungen kurzfristige und kleinere notwendige zeitliche Verschiebungen handelt, wird der jeweilige Vertragspartner rechtzeitig informiert. Die Gestüt Lünzen GbR garantiert bei Änderungen und Abweichungen, den Umfang der geschuldeten Leistung einzuhalten und ist bemüht, jedwede Veränderung im Einvernehmen mit dem jeweiligen Vertragspartner vorzunehmen und das Vertragsziel möglichst zu erreichen. Soweit hinsichtlich des Vertragsgegenstandes ein Training geschuldet ist, wird von Seiten der Gestüt Lünzen GbR kein Trainingserfolg garantiert. Im Übrigen ergeben sich Inhalt und Umfang der von der Gestüt Lünzen GbR geschuldeten Leistung, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus dem jeweiligen Vertrag.
§ 3 Impfung
Für sämtliche auf dem Gelände der Gestüt Lünzen GbR unterzustellende Pferde ist vor der Anreise ein gültiger Impfausweis und ein EVA-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, andernfalls lehnt die Gestüt Lünzen GbR die Aufnahme des jeweiligen Pferdes ab. Die zur Bedeckung unterzustellenden Pferde benötigen zudem einen negativen CEM-Tupfer, der nicht älter als 2 Wochen sein darf. Der Impf- sowie auch der Pferdepass werden mit Rückgabe der Stute ebenfalls zurückgegeben.
§ 4 Versicherung
Seitens der Gestüt Lünzen GbR bestehen für die auf dem Gelände eingestellten Pferde keine Feuer- oder sonstigen Versicherungspflichten. Die Gestüt Lünzen GbR verfügt über eine Tierhüter-Haftpflichtversicherung.
§ 5 Einstellen von Pferden und Gestütsbesuche
Die Gestüt Lünzen GbR übernimmt die ordnungsgemäße Unterbringung, Wartung und Fütterung der eingestellten Pferde während des Zeitraumes der Einstellung. Mit Vertragsschluss wird die Gestüt Lünzen GbR bei Anlieferung des Pferdes beauftragt, die Pferde im Namen und für Rechnung des Vertragspartners durch den Gestütstierarzt behandeln und vor Rücklieferung an das Heimatgestüt untersuchen zu lassen, wenn dies nach Einschätzung der Gestüt Lünzen GbR erforderlich und angemessen erscheint. Die jeweilige Abrechnung der tierärztlichen Leistungen erfolgt vom Tierarzt ausschließlich und direkt gegenüber dem Vertragspartner. Gestütsbesuche sind vorab mit der Gestütsleitung abzustimmen.
§ 6 Rücktritt und Kündigung
6.1 Vertragspartner
Der Vertragspartner ist berechtigt, jederzeit vor der Durchführung des jeweiligen Vertrages schriftlich und ohne die Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Gestüt Lünzen GbR ist im Falle des Rücktritts berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Aufwendungen und Vorkehrungen für die Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verlangen. Insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme an Veranstaltungen ist es dem an der Veranstaltung verhinderten Vertragspartner gestattet, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Ist dies der Fall, tritt dieser Dritte in den Vertag ein und der Vertragspartner und der Dritte haften für Kosten der Veranstaltung und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner. Die Gestüt Lünzen GbR kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn in der Person des Dritten Gründe vorliegen, dass dieser den Erfordernissen der Veranstaltung, gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen nicht genügt.
6.2 Gestüt Lünzen GbR
Die Gestüt Lünzen GbR kann bis 2 Tage vor Beginn der durchzuführenden Veranstaltungen vom Vertag zurücktreten, wenn die auf den Ausschreibungen angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Die Gestüt Lünzen GbR verpflichtet sich, ihre Vertragspartner unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Veranstaltung in Kenntnis zu setzen und ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zukommen zu lassen. Die Vertragspartner erhalten die gezahlten Kurskosten unverzüglich zurück. Soweit bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein sollte, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, werden die Vertragspartner darüber informiert. Ein Rücktritt kann außerdem erfolgen bei Verhinderung des Kursleiters oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Durchführung der Veranstaltung unzumutbar machen. In den beiden o. g. Fällen wird sich die Gestüt Lünzen GbR schnellstmöglich um einen Ersatztermin bemühen. Ferner kann die Gestüt Lünzen GbR ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn ein Vertragspartner die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder dieser sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Übrigen kann ein Rücktritt erfolgen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Vertragspartner oder im Falle eines Trainingsvertrages das zu trainierende Pferd das Ausbildungsziel nicht erreichen wird.
§ 7 Haftung des Vertragspartners
Die Besitzer der eingestellten Pferde (Vertragspartner) haben der Gestüt Lünzen GbR durch das Pferd verursachte Schäden zu ersetzen. Ebenso erfolgt eine Freistellung der Gestüt Lünzen GbR durch den Vertragspartner von Schadensersatzansprüchen, die Dritte gegenüber der Gestüt Lünzen GbR oder deren Mitarbeiter geltend machen. Zur Abdeckung des Risikos aus der gesetzlichen Tierhalter- und Tieraufseherhaftung gem. §§ 833, 834 BGB, ist durch den Vertragspartner eine Haftpflichtversicherung für das einzustellende Pferd abzuschließen und der Gestüt Lünzen GbR auf Aufforderung nachzuweisen.
§ 8 Haftung der Gestüt Lünzen GbR
Der jeweilige Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift bzw. mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung, dass er das Gelände auf eigene Gefahr betritt und an den Veranstaltungen auf eigene Gefahr teilnimmt. Jeder Vertragspartner bestätigt mit seiner Unterschrift/Anmeldung, dass er einen Versicherungsschutz durch eine private Haftpflichtversicherung besitzt. Davon unberührt bleibt eine Haftung der Gestüt Lünzen GbR für vorsätz- lich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Gestüt Lünzen GbR und ihre Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die an einem eingestellten Pferd entstehen. Ebenso wenig für seinen Verlust. Die Herbeiführung von Schäden oder Verlust durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleiben davon unberührt. Die auf dem Gelände der Gestüt Lünzen GbR untergestellten Pferde sind nicht gegen Einbruch, Diebstahl, Blitz oder Feuer sowie mögliche Folgeschäden versichert. Sofern der Besitzer (Vertragspartner) eine solche Versicherung wünscht, hat er diese seinerseits auf eigene Rechnung abzuschließen. Die Gestüt Lünzen GbR haftet für Schäden für die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind sowie bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen soweit diese von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. In diesem Fall ist die Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt.
§ 9 Gewährleistung
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die Gestüt Lünzen GbR dies zu vertreten, ist diese verpflichtet, die Leistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, soweit ihr dieses zumutbar ist. Diese Pflicht besteht seitens der Gestüt Lünzen GbR nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich gegenüber der Gestüt Lünzen GbR rügt. Soweit die Gestüt Lünzen GbR eine nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung zu vertreten hat und ihr die Erbringung auch innerhalb der vom Vertragspartner gesetzten Nachfrist nicht gelingt, ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Im Falle einer Kündigung hat die Gestüt Lünzen GbR einen Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen, es sei denn der Vertragspartner legt innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung qualifiziert dar, welche Leistungen für ihn nicht nutzbar sind. Für den Fall, dass die Gestüt Lünzen GbR eine nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung nicht zu vertreten hat, wird diese dem Vertragspartner im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine vertragsgemäße Leistung anbieten. Nimmt der Vertragspartner dieses Angebot an, kann die Gestüt Lünzen GbR damit verbundenen Aufwand und nachgewiesene Kosten geltend machen.
§ 10 Verjährung
Die Verjährung von Ansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Pfandrecht
Der Gestüt Lünzen GbR steht bis zum Ausgleich der Zahlungsansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ein Pfandrecht an dem jeweiligen Pferd zu. Ebenso besteht ein Zurückbehaltungsrecht an dem im Zusammenhang mit den Deckverträgen zur Eintragung des Fohlens im ADGB erforderlichen Deckscheins soweit nicht sämtliche Zahlungsansprüche erfüllt sind.
§ 12 Datenschutz
Die Gestüt Lünzen GbR verpflichtet sich, sämtliche in den jeweiligen Verträgen von den Vertragspartnern getätigten Angaben und personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Eine Verwendung und/oder Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich nur im Rahmen der abzuwickelnden Verträge, für Nachfragen bzw. zur Beantwortung von Fragen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich nur, wenn dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.
§ 13 Hunde
Das Mitführen von Hunden ist auf dem Gelände der Gestüt Lünzen GbR nicht gestattet.
§ 14 Kurse
Art und Umfang dieser Leistung ergeben sich aus der Beschreibung auf der Website (www.gestuet-luenzen.de), auf welche ausdrücklich Bezug genommen wird.
14.1 Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen der Gestüt Lünzen GbR und dem Vertragspartner kommt mit Eingang der schriftlichen Anmeldung per E-Mail, Brief, Fax oder durch persönliche Übergabe verbindlich zustande. Nach Vertragsschluss übersendet die Gestüt Lünzen GbR eine Anmeldebestätigung, die Rechnung und weitere Angaben zur Vertragsabwicklung.
14.2 Kursort
Die Kurse finden auf dem Gelände der Gestüt Lünzen GbR statt. Zudem werden auch Kurse andernorts durchgeführt, wobei die Kursorte der Website entnommen werden können. Für die Durchführung von Kursen außerhalb des Geländes der Gestüt Lünzen GbR haftet diese nur insoweit als es sich um Schäden im Rahmen und im Zusammenhang der von der GbR durchgeführten Veranstaltungen handelt. Für Schäden, die dem Vertragspartner am jeweiligen Kursort entstehen und die unabhängig von der Veranstaltung entstehen, wird eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung durch die Gestüt Lünzen GbR und ihre Erfüllungsgehilfen für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden durch diese, insbesondere solche bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt davon unberührt.
14.3 Unterstellen eigenes Pferd
Eigene von den Kursteilnehmern zu den Kursen mitgebrachte Pferde erhalten für die Dauer des Aufenthalts die im Reitsport übliche und mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetztes übereinstimmende Grundversorgung, wie u. a. Unterbringung, Ernährung und Pflege, durch die Gestüt Lünzen GbR. Die Kursteilnehmer haben die Möglichkeit, eigenes Futter für das jeweilige Pferd mitzubringen, welches dann von den Mitarbeitern an die Pferde gefüttert wird. Die Versorgung der Pferde durch die Kursteilnehmer wird ausdrücklich nicht gewünscht, da die Tiere, auch solche anderer Einsteller, durch einen allzu regen Publikumsverkehr im Stall nicht gestört werden sollen. Das Unterstellen der Gastpferde auf dem Gelände der Gestüt Lünzen GbR erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers. Die Kosten der Unterbringung verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer und sind dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zu §§ 3, 4 und 5 der AGB.
14.4 Leihpferd
Es besteht die Möglichkeit der Bereitstellung eines Leihpferdes. Ein Vertrag über die Bereitstellung eines Leihpferdes kommt ausschließlich nur mit dem jeweiligen Entleiher zustande. Die Gestüt Lünzen GbR übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines Leihpferdes durch den jeweiligen Entleiher entstanden sind und nicht im Zusammenhang mit Art und Umfang der von der Gestüt Lünzen GbR durchgeführten Kurse stehen.
14.5 Preise und Zahlungsmodalitäten
Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Vertrages. Die Preise für die jeweiligen Kurse können der Website (www.gestuet-luenzen.de) sowie den übrigen Werbeträgern entnommen werden. Diese verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Kursgebühr ist nach Eingang der Anmeldebestätigung beim Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen fällig, der Zahlungseingang muss jedoch spätestens 3 Tage vor Kursbeginn auf dem Konto der Gestüt Lünzen GbR gutgeschrieben sein. Andernfalls ist der Vertragspartner zur Teilnahme an der Veranstaltung nicht berechtigt. Es erfolgt keine gesonderte Zahlungsaufforderung durch die Gestüt Lünzen GbR.
14.6 Teilnahmebestätigung
Nach erfolgreicher Teilnahme an dem jeweiligen Kurs erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung. Teilnehmer der Kurse Introductory Exam und Advanced Intensiv erhalten ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme auch an den schriftlichen und praktischen Prüfungen.
14.7 (Schutz-)Bekleidung
Jeder Kursteilnehmer ist angehalten, die im Reitsport übliche Bekleidung zu tragen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, während des Umgangs mit Pferden einen Schutzhelm und festes Schuhwerk zu tragen. Von Seiten der Gestüt Lünzen GbR wird keinerlei Bekleidung oder Ausrüstung gestellt.
14.8 Bildrechte
Die Kursteilnehmer erklären sich mit Vertragsschluss mit der Veröffentlichung von während und im Rahmen der Kurse von den Teilnehmern und ihren Pferden gemachten Fotoaufnahmen zu Werbezwecken in jeglichen Medien einverstanden. Die Rechte werden unentgeltlich und unwiderruflich übertragen. Eine zeitliche oder räumliche Beschränkung der Verwendung ist nicht vereinbart. Die Gestüt Lünzen GbR versichert, die Aufnahmen nicht für Zwecke unerlaubter oder strafbarer Handlungen oder in rufschädigender Weise zu nutzen.
§ 15 Deckbedingungen
Für den Deckbetrieb gelten die für die Vollblutzucht in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen „Allgemeinen Deutschen Gestütsbedingungen“ des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen sowie die nachfolgenden Abweichungen oder Ergänzungen.
15.1 Vertragsschluss
Die Gestüt Lünzen GbR und der jeweilige Vertagspartner schließen einen Deckvertrag für die zu bedeckende Stute. Der Vertag kommt mit Unterzeichnung durch den Besitzer oder seinen Vertreter zustande. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Vertragspartner insbesondere, die Decktaxe, die Pensionskosten sowie sämtliche weitere Kosten, nach den AGB der Gestüt Lünzen GbR von diesem zu tragen sind, zu zahlen.
15.2 Aufnahme
Die Auswahl der Stuten bleibt dem Gestüt vorbehalten. Zur Bedeckung werden ausschließlich vorschriftsmäßig gegen Virusabort geimpfte Stuten aufgenommen. Tragende Stuten müssen im Heimatgestüt abfohlen, soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
15.3 Zuchttauglichkeit der Stute
Aufgenommen werden Stuten, die laut des Untersuchungsbelegs des Direktoriums die Zuchttauglichkeitsgruppen I und II innehaben. Stuten der Zuchttauglichkeitsstufe III werden nur nach vorheriger Vereinbarung aufgenommen. Die Gestüt Lünzen GbR behält sich die Auswahl und Aufnahme der Stuten ausdrücklich vor. Stuten, die innerhalb der letzten 12 Monate auf Gestüten untergebracht waren, auf denen seuchenhafte Verfohlungen oder ansteckende Krankheiten vorgekommen sind, sind als solche zu kennzeichnen und werden nur nach vorheriger Vereinbarung aufgenommen. Stuten, die nach der letzten Bedeckung durch Virusabort verfohlt haben, werden nicht aufgenommen.
15.4 Anlieferung und Abholung der Stute
Die Anlieferung der zur Bedeckung aufzunehmenden Stuten ist der Gestüt Lünzen GbR spätestens zwei Tage vorher schriftlich oder telefonisch anzumelden. Mit der Anlieferung müssen der Pferde- und Impfpass, ein negatives EIA-Testergebnis (nicht älter als 14 Tage) bakteriologisch unbedenkliche Untersuchungsbefunde einer Klitoristupferprobe (einschl. CEM) sowie bei Güsten- und Maidenstuten zusätzlich eine Cervixtupferprobe (jeweils nicht älter als 14 Tage), ferner ein Stutenbegleitbericht mit tierärztlicher Unterschrift, welche nicht älter als 3 Tage sein darf, vorgelegt werden. Im Übrigen wird auf die §§ 3, 4 und 5 dieser AGB hingewiesen. Ferner ist die Stute in einem vorschriftsmäßig desinfizierten Transportwagen, in dem keine anderen ungeimpften Pferde transportiert werden, frachtfrei anzuliefern. Außerdem soll das Pferd mit einem Lederhalfter mit Namensschild ausgestattet sein. Soweit eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen bei Anlieferung nicht erfüllt sind, behält sich die Gestüt Lünzen GbR die Zurückweisung der Annahme der Stute vor. Die Stuten sind, mit Ausnahme anderslautender schriftlicher Vereinbarungen, bis zur durch den Tierarzt rektal festgestellten Trächtigkeit der Stute ununterbrochen im Gestüt zu belassen. Mit Feststellung der Trächtigkeit ist die jeweilige Stute nach Absprache mit dem Gestüt abzuholen. Die Verpflichtung zur Unterstellung der Pferde durch die Gestüt Lünzen GbR erlischt, sobald diese trotz Feststellung der Trächtigkeit und Aufforderung zur Abholung nicht innerhalb von 3 Tagen abgeholt werden. In einem solchen Fall ist die Gestüt Lünzen GbR berechtigt, die Pferde auf Kosten des Vertragspartners zu diesem zurücktransportieren zu lassen oder anderweitig unterzubringen. Solange die Pferde auf dem Gelände der Gestüt Lünzen GbR untergebracht sind, besteht die vertraglich vereinbarte Zahlungsverpflichtung sowie alle übrigen Vereinbarungen unverändert fort.
15.5 Tierärztliche Versorgung einschl. Kosten
Die tierärztliche Betreuung und Versorgung erfolgt durch die Tierarztpraxis für Pferde, Niels Ohlig, Haswerder Weg 117, 29640 Schneverdingen. Tel.: 0162/2437034 sowie durch die Tierärztliche Klinik Ottersberg, Große Str. 101, 28870 Ottersberg. Tel.: 04205/31790 . Mit Abschluss des jeweiligen Vertrages wird die Gestüt Lünzen GbR insbesondere beauftragt, Stuten, die keine oder keine echte Rosse zeigen sowie Stuten, die den Hengst in mehreren aufeinanderfolgenden Rossen nicht annehmen, im Namen und für Rechnung des Vertragspartners durch den Gestütstierarzt untersuchen zu lassen.
15.6 Decktaxen
Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Deckvertrages. Die Decktaxen verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Decktaxe ist jeweils am 01.10. des Jahres in dem die Bedeckung erfolgt, fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung der Decktaxe entfällt, wenn der Gestüt Lünzen GbR bis zum 30.09. des vorgenannten Jahres ein tierärztliches Attest vorgelegt wird, welches belegt, dass die Stute nicht trächtig ist. Soweit eine Lebendfohlengarantie („Live Foal“) vereinbart wurde, verpflichtet sich die Gestüt Lünzen GbR zur Rückerstattung des Deckgeldes, sofern ihr nicht später als 8 Tage nach der Geburt ein tierärztliches Attest zugeht, welches belegt, dass die Stute ein totes Fohlen geboren hat oder ein solches geboren hat, welches nicht länger als 48 Stunden gelebt hat. Im Falle des Verkaufs einer tragenden Stute ist die Lebendfohlengarantie nicht auf den neuen Besitzer übertragbar.
15.7 Pensions-/Nebenkosten
Die Pensions- und Nebenkosten für die Unterbringung der Stuten verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer und sind dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen. Soweit der Gesundheitszustand des Pferdes nach Einschätzung der Gestüt Lünzen GbR oder bei Abfohlen im Gestüt das Abhalten von Nachtwachen erforderlich macht, so sind diese für jede Nacht mit 80,- € zzgl. MwSt. pro Stute zu vergüten. Im Falle einer Geburt wird eine Pauschale in Höhe von 300,- € zzgl. MwSt fällig. Die o. g. Pensions- und Nebenkosten werden monatlich erhoben und sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung auf das auf der Rechnung genannte Konto bei der Sparkasse Rotenburg-Bremervörde zu zahlen.
§ 16 Training
Die Gestüt Lünzen GbR trainiert Pferde aller Rassen soweit diese angeritten oder ihnen Maßnahmen antrainiert werden sollen. Das Training orientiert sich an den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und erfolgt ausschließlich im Sinne einer artgerechten Behandlung. Bei der Durchführung des Trainings bedient sich die Gestüt Lünzen GbR zusätzlicher für die Erbringung der vereinbarten Leistung qualifizierter externer Erfüllungsgehilfen soweit sie dieses für erforderlich hält. Die Gestüt Lünzen GbR weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Trainingserfolg nicht geschuldet ist.
16.1 Haftung
Die Pferde sind im Rahmen der Tierhüter-Haftpflichtversicherung bei der Gestüt Lünzen GbR versichert. Die Gestüt Lünzen GbR schließt eine Haftung für Schäden, die während des Trainings oder der Unterstellung des Pferdes an dem Tier entstehen, aus. Die Haftung der Gestüt Lünzen GbR durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden bleibt davon unberührt. Die Gestüt Lünzen GbR haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit.
16.2 Preise
Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Vertrages. Die Preise verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Gestüt Lünzen GbR Stand April 2016